Mitglieder Elternbeirat
Igel Gruppe
- Frau Feiertag
(Vorsitzender Elternbeirat) - Frau Wilhelm
(Stellv. Vorsitzende Elternbeirat)
Frosch Gruppe
- Frau Udhardt
Hasen Gruppe
- Frau Rattei
- Frau In der Au
Kontakt zum Elternbeirat: elternbeirat@spielhaus-geratal.de
Über diese E-Mail-Adresse erreichen Sie die jeweiligen Vorsitzenden und Stellvertreter.
Geschäftsordnung des Elternbeirates der Kindertagesstätte
„Spielhaus Geratal“ Geratalstrasse 68, 99094 Erfurt
§1 Aufgaben
a) Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber der Kindertagesstätte „Spielhaus Geratal „sowie deren Träger.
b) Die Aufgaben des Elternbeirates ergeben sich aus § 10 Thür. KiTaG.
c) Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Kindertageseinrichtung zu informieren.
d) Der Elternbeirat muss allen Entscheidungen der Kindertagesstätte zustimmen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht außerhalb der regelmäßigen Elternbeiträge berühren. Hierzu zählen z.B. Entscheidungen über die Verpflegung oder die Planung und Gestaltung von Veranstaltungen für Kinder und Eltern.
e) Der Elternbeirat muss bei wichtigen Entscheidungen nach §10 Abs.2 Nr. 1-8 also z.B. über personelle Besetzungen, Elternbeiträge , das pädagogische Konzept etc. angehört werden.
§2 Mitglieder und Wahlen
a) Die Elternvertreter aller Gruppen sowie deren Stellvertreter bilden den Elternbeirat.
b) Sie wählen aus Ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, welche die Kindertagesstätte auch im Stadtelternbeirat vertreten.
c) Die Wahl findet bis zum 30.09. eines jeden Jahres statt und erfolgt für die Dauer eines Jahres.
§3 Sitzungen und Protokolle
a) Der Elternbeirat trifft sich mindestens ein (1) mal im Monat. Die Ladung erfolgt mit einer Frist von zwei (2) Wochen. Der Vorsitzende verfasst die Einladung mit der Tagesordnung. Die Einladung erfolgt über Mailverteiler, schriftlich oder Aushang.
b) Machen dringend anstehende Probleme die außerordentliche Einberufung des Elternbeirates notwendig, kann auf eine Ladungsfrist verzichtet werden.
c) Über die Sitzung des Elternbeirates wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das Ort und Zeit der Sitzung, die Namen der Anwesenden, die Anträge und die gefassten Beschlüsse enthalten soll. Es ist zur nächsten Sitzung vorzulegen, bzw. der Elternschaft zugänglich zu machen.
d) Alle Eltern haben die Möglichkeit Anträge direkt zu den Sitzungen einzubringen und können nach Anmeldung auch an einer Sitzung des Elternbeirates teilnehmen.
§4 Beschlussfassung
a) Der Elternbeirat ist nach ordentlicher Einladung beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder des Elternbeirates gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
b) Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden Elternvertreter.
c) Es wird offen abgestimmt. Auf Verlangen eines Mitgliedes wird geheim abgestimmt.
§5 In Kraft treten
Die Geschäftsordnung tritt am 08.11.2016 in Kraft
gez. ....